Notar
Von einem Notar hat jeder von uns schon einmal gehört. Er wird beispielsweise zur Beurkundung und für das Verlesen eines Testaments benötigt.
Ihr erfahrt in den folgenden Abschnitten, was ein Notar ist und welche Aufgaben er zu erfüllen hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Notar?
Ein Notar hat die Aufgabe alle rechtlichen Geschäfte für seine Auftraggeber abzuwickeln. Er wird meist berufen, wenn diese Sachverhalte umfangreiche wirtschaftliche und persönliche Folgen haben.
Beispiel: Erbschaft
Er ist jederzeit unparteiisch und muss darauf achten, dass der Wille der Beteiligten bei Beurkundungen klar zum Ausdruck kommt.
Beispiel: Testament
In welchen Fällen braucht man einen Notar?
- Familienrecht (Adoption, Scheidung, Ehevertrag)
- Erbrecht (Testament, Erbvertrag)
- internationaler Rechtsverkehr (Eheverträge Personen unterschiedlicher Nationalität)
- Immobilien (Schenkung, Grundschuldbestellung)
2. Kann jeder Notar werden?
Grundsätzlich ja – es müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- besonders erfahrener Jurist – Zulassung zum Richteramt
- juristisches Studium und zwei Staatsexamen
- drei Jahre Erfahrung als Notarassessor
- sogenannte Anwaltsnotar (in einigen Bundesländern) → fünf Jahre Anwaltszulassung/drei Jahre Berufspraxis in speziellen Anwaltsbereich Voraussetzung
Man wird nicht automatisch Notar – sondern wird ernannt (wie ein Richter).
Dies geschieht durch das zuständige Justizministerium.
WICHTIG
Um Notar zu werden, braucht man exzellente Leistungen im Studium und außergewöhnliche Befähigung in der Ausübung des juristischen Berufs.
Wer das nicht vorweisen kann – fällt durch das Sieb des Bewerberpools.
Rechtsanwalt, Notar – ist das nicht das Gleiche?
… ganz klar nein! Es gibt einen klaren Unterschied:
Rechtsanwalt = parteiisch; da Vertreter einer klagenden Partei
Notar = unparteiisch; keine Bevorzugung/Benachteiligung bestimmter Beteiligter zulässig
Ein Notar hat die Pflicht bei allen Amtstätigkeiten unparteiisch zu handeln.
3. Was macht ein Notar genau?
- Willen der Auftraggeber ergründen und vertreten
- Formulieren von Schriftstücken (zum Beispiel Beurkundungen)
- Informieren über Auswirkungen der rechtlichen Geschäfte
- Aufklären und helfen von unerfahrenen Betroffenen, sodass ihnen kein Nachteil entsteht
- Alternativen erarbeiten
- Überwachen von Zahlungen
- Funktion als Treuhänder für bestimmte Geldmittel
- erwirkt Eintragung ins Grundbuch
WICHTIG
Ein Notar darf gegenüber unbeteiligten Personen keinerlei Auskunft über den jeweiligen Sachverhalt geben.
Notarielle Beglaubigungen durch den Notar
Dabei wird von einem Notar die Echtheit der Unterschrift eines Beteiligten auf einem wichtigen Schriftstück bestätigt.
Die betreffende Person unterschreibt dabei unter Aufsicht des Notars das betreffende Schriftstück. Bei der notariellen Beglaubigung ist der Inhalt nicht relevant.
Was ist der Unterschied zu einer notariellen Beurkundung?
- das gesamte Dokument inklusive des jeweiligen Inhalts stehen hier zur Debatte, nicht nur die Unterschrift
- es handelt sich um eine Urkunde → sie wird zu einem öffentlichen Dokument
Voraussetzung:
- alle Beteiligten sind vor Notar zu bestimmten Zeitpunkt erschienen
- geben vor dem Notar die in der Urkunde protokollierten Erklärungen ab
- haben volle Kenntnis vom Inhalt des Dokuments
- geben eine Einverständniserklärung mit ihrer Unterschrift ab
Zusätzliche Aufgabe des Notars:
→ Streit schlichten als „Schiedsrichter“ beteiligter Personen
Haftung des Notars für eventuelle Schäden
Verletzt ein Notar vorsätzlich/fahrlässig seine Amtspflichten, kann er von den Beteiligten auf Schadensersatz verklagt werden.
Bei eventuellen Schäden haftet in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung, die er abschließen muss.
… und wie hoch ist der Preis?
- die Höhe seines Honorars richtet sich nach Bedeutung und Wert des Falls
- es gibt eine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung für Notare
4. Zusammenfassung
1. Notare
- formulieren
- informieren
- helfen
- klären
Schriftstücke bei komplizierten und weitreichenden Rechtsgeschäften.
2. Ein Notar
- ist unparteiisch
- und bevorzugt/benachteiligt keine Personen
bei ihm anvertrauten rechtlichen Geschäften.
3. Sie sind zuständig für
- Familienrecht
- Erbrecht
- Immobilien
- internationalen Rechtsverkehr